Risikolebensversicherung - Begriffe:  Einzelvertrag


Einzelvertrag


Anbieter einer Risikolebensversicherung unterscheiden den Einzelvertrag vom Partnervertrag. Der Einzelvertrag der Risikolebensversicherung bietet sich für Familien an, die einen Alleinverdiener bzw. einen Hauptverdiener besitzen. In solch einem Fall wird der nicht arbeitende Ehepartner im Todesfall des Versicherungsnehmers durch Auszahlung der Versicherungssumme finanziell abgesichert. Natürlich kann der Einzelvertrag als begünstigte Person bzw. Personen auch die Kinder des Versicherungsinhabers oder jemand anderes beinhalten. Ehepartner, die beide eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, sollten sich lieber für einen Partnervertrag entscheiden, da dies in den meisten Fällen günstige ist als der Abschluss von zwei Einzelverträgen.