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Versicherungssumme
Eine Risikolebensversicherung gibt es für eine einzelne Person im Einzelvertrag oder für Paare bzw. Geschäftspartner im Partnervertrag.
Die Versicherung für zwei Personen wird auch Risikolebensversicherung auf verbundene Leben genannt. Der Partnervertrag sichert somit zwei oder mehrere Personen ab. Stirbt einer der beiden, bekommt der andere die vereinbarte Versicherungssumme. Der Partnervertrag der Risikolebensversicherung eignet sich für Ehepartner sowie für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen führen. Auf diese Weise können aufgenommene Kredite nach dem Tod einer der Vertragspartner getilgt werden, so dass der Überlebende in keine finanziellen Schwierigkeiten gerät.
Der Einzelvertrag der Risikolebensversicherung eignet sich hingegen für den Haupt- oder Alleinverdiener einer Familie. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Angehörigen nach dem Todesfall nicht in finanzielle Nöte geraten und deshalb beispielsweise das Eigenheim verkaufen müssen. Aber natürlich können auch Eheleute statt Partnervertrag jeweils einen Einzelvertrag abschließen. Der Vorteil ist hier, dass die Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit individuell gewählt werden können.
Welche Variante, Partnervertrag oder Einzelvertrag, die bessere ist, muss jeder selber und im Einzelfall entscheiden.