Risikolebensversicherung - Begriffe:  Beitragsrückerstattung


Beitragsrückerstattung


Eine Beitragsrückerstattung ist bei der Risikolebensversicherung nicht möglich. Da die Risikolebensversicherung ausschließlich zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen gedacht ist, verfallen die Beiträge nach dem Ende der Laufzeit. Diese Versicherung bietet einen Todesfallschutz während der Vertragslaufzeit. Der Vorteil der Risikolebensversicherung liegt beispielsweise auch in den relativ niedrigen Beiträgen. Die Beitragszahlungen kommen der Versicherungsgemeinschaft zugute und gewährleisten, dass die Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall auch zahlen kann. Eine Beitragsrückerstattung ist deswegen gar nicht möglich. Die Risikolebensversicherung ist somit nur ein reiner Todesfallschutz und keine Altersvorsorge.