Risikolebensversicherung - Begriffe:  Auszahlung


Auszahlung


Die Auszahlung der angesparten Summe der Risikolebensversicherung erfolgt ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers. Auf diese Weise schützt diese Form der Lebensversicherung die Hinterbliebenen vor dem finanziellen Ruin. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt an die Begünstigten, die im Versicherungsvertrag genannt wurden. Dies sind in der Regel die Kinder bzw. der Lebenspartner. Die Auszahlung kann aber auch an jede andere Person geschehen, sofern diese im Vertrag namentlich erwähnt wurde. Während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung können die bezugsberechtigten Personen bzw. Person auch geändert werden.