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Wohn-RiesterRiester-Rente - Häufig gestellte Fragen
Da es sich bei der Riester Rente um ein deutsches Anlageprodukt handelt, kann diese bei einer Verlegung des Wohn- sitzes ins Ausland nicht komplett mitgenommen werden. Bei einem Umzug ins Ausland bekommt der Riester Rente Ver- sicherte zwar sein angespartes Kapital in Form einer regelmäßigen Rente ausgezahlt, muss aber die staatlichen Zula- gen zurückerstatten. Von der monatlichen Rentenleistung werden daher so lange 15 Prozent abgezogen, bis die kom- plette Förderung verrechnet ist.
Jedoch gibt es einen Vorteil beim Umzug ins Ausland: Die Riester Rente muss dann in Deutschland nicht mehr versteu- ert werden. Dies könnte einen Umzug ins Ausland dann doch noch interessant machen. Wenn der Riester Rentner je- doch einen Zweitwohnsitz in der Bundesrepublik behält, muss er auch die Zulagen nicht zurückzahlen. Diese Leistungen der Riester Rente sind dann aber wiederum in Deutschland zu versteuern.