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Wohn-RiesterRiester-Rente - Häufig gestellte Fragen
Die Vererbbarkeit der Riester Rente hängt in erster Linie von der Vertragsart und dem Zeitpunkt des Todes ab. Tritt der Todesfall in der Phase der Auszahlung ein, so wird die Rentenleistung eingestellt und nichts weiter vererbt. Wenn der Riester Rentner allerdings im Vorfeld eine Rentengarantiezeit vereinbart hat, erhält der eingetragene Erbe die Rente so lange, wie es die Garantiezeit vorsieht.
Oftmals sind bei der Riester Rente Garantiezeiten von fünf bis zehn Jahren üblich. Jedoch können auch längere Fristen vereinbart werden. Dann wird es jedoch auch entsprechend teurer. So werden je nach Länge der Garantiezeiten Abzüge bei der Auszahlung verbucht. Bei einer Frist von 20 Jahren erhält der Riester Rentner beispielsweise etwa 2,5 Prozent weniger an Rente.
Ob eine Garantiezeit sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden und hängt davon ab, ob man seine Riester Rente im Todesfall an Angehörige vererben möchte oder nicht. Anders ist die Situation beim Todesfall in der Anzahlungsphase. Das angesparte Kapital geht hierbei in der Regel nicht verloren, da es direkt an den Ehepartner bzw. an eine andere Person vererbt wird. Nicht-Ehepartner können jedoch nicht von den staatlichen Zulagen profitieren. Sie erhalten ledig- lich die gesparten Beiträge.
Beim Bank- und Fondssparplan der Riester Rente kann das Restkapital weiter vererbt werden. Tritt der Todesfall wäh- rend der Laufzeit des Auszahlungsplans ein, erbt der Ehepartner bzw. erben die Kinder des Riester Rentners. Sind Ehe- partner und Kinder nicht vorhanden, geht das Kapital an alle anderen Erben.