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Wohn-RiesterRiester-Rente - Häufig gestellte Fragen
Die Riester Rente wird vom Staat mit bestimmten Zulagen unterstützt. Die staatliche Zulage richtet sich dabei nach der Beitragszahlung des Sparers. Für die Berechnung wird das Jahreseinkommen des Anlegers aus dem letzten Jahr her- angezogen. Wenn der Beitrag ein Minimum von 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens abzüglich der gewährten Zula- gen ausmacht, wird die volle Zulage gewährt. Die Riester Rente besitzt jedoch auch eine Förderobergrenze. Diese För- derobergrenze liegt bei jährlichen 2100 Euro.
Alles was darüber hinaus eingezahlt wird, ist eine Überzahlung und wird in puncto Förderung nicht berücksichtigt. Ent- sprechend werden Steuervergünstigungen nur bis zu der Förderobergrenze angerechnet. Geringverdienende haben bei der Riester Rente dagegen eine untere Grenze von 60 Euro im Jahr.