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Wohn-RiesterRiester-Rente - Häufig gestellte Fragen
Auszahlungsbeginn der Riester Rente ist in den meisten Fällen zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr, also beim Eintritt in das „normale“ Rentenalter. Der früheste Auszahlungsbeginn lässt sich bei Vollendung des 60. Lebensjahres realisieren. Bei Vertragsabschluss der Riester Rente kann jedoch auch ein späterer Termin vereinbart werden.
Wer seinen Riester Vertrag vorzeitig kündigen möchte, verliert sämtliche Zulagen und muss die Steuervergünstigungen zurückerstatten. Jedoch ändert sich an den Mindestbeträgen in solch einem Fall nichts. Die Auszahlungen der Riester Rente werden in den meisten Fällen ein Leben lang und regelmäßig geleistet. Zudem sind sie steuerpflichtig. Eine Ausnahme bilden so genannte Riester Fonds. Sie lassen bei Auszahlungsbeginn eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent des Angesparten zu.
Die Auszahlung beim Fonds- und Banksparplan erfolgt nach einem so genannten Entnahme-Plan. Dieser gilt bis zur Restverrentung, welche sich auf Vollendung des 85. Lebensjahres datieren lässt. Danach erfolgt die Auszahlung von Riester in einer lebenslangen Rentenzahlung.