informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AltersgrenzeB
BeitragsphaseD
DemografieE
Eidesstattliche VersicherungF
FörderobergrenzeJ
JahresmitteilungK
KapitalauszahlungM
MindesteigenbetragP
Pflegerenten-ZusatzversicherungR
RentenformelS
SterbetafelV
VererbungW
Wohn-Riester
Die staatlich geförderten Riester Angebote sind mittlerweile von ca. 10 Millionen Bundesbürgern in Anspruch genommen worden, so dass zum Schutz der Sparer ein Zertifikat erworben werden muss, um Riester Produkte auf dem Markt anbie- ten zu können. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist für das Riester Zertifikat zuständig und hat eine Reihe von Kriterien zusammengestellt.
Die jeweilige Versicherungsgesellschaft muss der BaFin ihre Konditionen für das Riester Produkt vorlegen, anhand der- er über das Zertifikat entschieden wird. Riester Produkte dürfen unabhängig inhaltlicher Kriterien nur von Versicherun- gen, Banken oder Investmentfonds vertrieben werden, die ihren Sitz innerhalb der EU oder eine Niederlassung in Deut- schland haben.
Desweiteren müssen für die Vergabe des Zertifikats durch die BaFin folgende inhaltliche Vertragskriterien erfüllt sein: Eine Auszahlung darf erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, seit den 1.1.2006 gibt es nur noch geschlechtsunabhängige Verträge, eine lebenslange Auszahlung wird garantiert, Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre (die Höhe dieser ist jedoch nicht festgelegt!), Mitteilung über Anlagemöglichkeiten, Struktur und Risiko der Geldan- lage sowie die Unpfändbarkeit der Riester Verträge.