Riester-Rente - Begriffe:  Vererbung


Vererbung


Wird eine Riester Rente abgeschlossen, sollte immer genauestens darauf geachtet werden, ob diese auch eine Verer- bung für die Hinterbliebenen beinhaltet. Bei Bank- und Fondssparplänen ist die Vererbung in der Regel von vorneherein mit inbegriffen. Bei der Riester Rente gibt es unterschiedlich Modelle, so dass die Möglichkeit der Vererbung bestenfalls vorab schriftlich fixiert wird. In einem solchen Fall bekommen die Hinterbliebenen im Todesfall das angesparte Gutha- ben abzgl. der Zulagen ausgezahlt.

Zu Beginn des Vertrages sollte eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Diese liegt, je nach Versicherungsunterneh- men, zwischen 5 und 20 Jahren und garantiert den Hinterbliebenen bei der Vererbung, die Auszahlung der Rente bis zum Ende der Garantiezeit. Bei einer Vererbung an die Angehörigen wird der Betrag versteuert. Ehegatten haben die Möglichkeit, das Vermögen auf den eigenen Riester Renten Vertrag übertragen zu lassen, ohne dass Abzüge anfallen.