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Eine Stundung der Beiträge kann nach Absprache zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung vereinbart wer- den. Insbesondere wenn der Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist es in der Regel nicht ratsam und notwendig, den Versicherungsvertrag gleich zu kündigen. Für eine Dauer von bis zu einem Jahr kann eine Stundung beschlossen werden, so dass nur der Risikobeitrag weiter gezahlt wird, der Sparvorgang jedoch vorläufig ruht. Ist die Stundung beendet, muss der Versicherte die fehlenden Beiträge, einschließlich angefallener Zinsen, nachzahlen oder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit vornehmen.