Riester-Rente - Ratgeber


Steuervorteil der Riester Rente


Der Steuervorteil auf die Riester Rente ist ein entscheidender Pluspunkt dieser privaten Altersvorsorge. Bei der Riester Rente besteht die Möglichkeit die regelmäßigen Beitragszahlungen steuerlich geltend zu machen. Die Steuerabschrei- bungen können in der Steuererklärung unter dem Punkt Vorsorgeaufwendungen in der Rubrik Sonderausgaben ange- geben werden. Des Weiteren können unter Anlage AV schon gezahlte Aufwendungen für die Altersvorsorge aufgeführt werden.

Die Steuervorteile aus der Phase des Ansparens, welche durch einen Sonderausgabenabzug bewirkt werden, sind bei der Riester Rente beachtlich. Jedoch kann in der späteren Auszahlungsphase kein weiterer Steuervorteil mehr erzielt werden, denn die Rentenleistung muss dann wiederum versteuert werden. Allerdings fallen die Steuern im Rentenalter wesentlich geringer aus als in der Zeit davor.

Die Steuervorteile der Riester Rente können jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag genutzt werden. Dieses Limit nennt sich Förderobergrenze und lässt sich derzeit bei 2100 Euro im Jahr festmachen. Die Beitragszahlung bleibt auch bis zu dieser Grenze einkommenssteuerfrei. Zudem prüft das Finanzamt, ob die Ersparnis größer als die erhaltenen Zu- lagen ist.