Riester-Rente - Begriffe:  Steuerersparnis


Steuerersparnis


Die Riester-Rente ist in der Öffentlichkeit in erster Linie dadurch bekannt, dass der Staat die vom Sparer erbrachte Spar- leistung durch Zulagen unterstützt. Ein zweiter wichtiger Punkt bei der Riester-Rente ist jedoch noch die Steuerersparnis, die Teil des Förderungsmodells ist. Diese Steuerersparnis wird darüber erreicht, dass die Möglichkeit eines Sonderaus- gabenabzugs bei der Riester-Rente besteht. Dieser Sonderausgabenabzug kann bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro abgesetzt und als Steuerersparnis in Anspruch genommen werden. Ob der letzten Endes abzusetzende Betrag ei- ne Steuerersparnis mit sich bringt, prüft das Finanzamt für den Sparer.

Ist die Steuerersparnis nun höher als die jährliche Riester Förderung in Form von der gewährten Zulage in Höhe von max. 154 Euro, wird der Differenzbetrag an den Sparer frei ausgezahlt und kann von diesem beliebig verwendet werden, natürlich auch als weitere Einlage für die Riester-Rente. Es ist daher in jedem Fall ratsam, die Riester-Rente steuerlich mit anzugeben, denn es kann keine negativen Auswirkungen haben, dafür aber zu einer Steuerersparnis führen.

Ehegatten, die beide die Riester-Förderung in Anspruch nehmen, können auch beide im vollen Umfang von der Steu- erersparnis profitieren. Sollte der Höchstbetrag von einer Seite nicht ausgeschöpft werden, besteht nicht die Möglichkeit, die Restsumme auf den Ehepartner zu übertragen.

Zu beachten ist bei der Riester-Rente auch noch, dass mit Beginn der Auszahlung des Rentenanspruchs, dieser wie- derum einer vollen Besteuerung unterliegt und lediglich durch die Werbungskosten gemindert werden kann. Es müs- sen aber keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.