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Bei der privaten Rentenversicherung kann ein Risikozuschlag erhoben werden, wenn der zu Versichernde im Verhältnis zu anderen Versicherten ein überdurchschnittliches Gesundheitsrisiko trägt. Dabei werden insbesondere Erkrankungen berücksichtigt. Der Risikozuschlag bedeutet eine Anhebung des Beitragssatzes. Dieser Risikozuschlag wird in den mei- sten Fällen für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart, kann jedoch auch wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Grund für den Risikozuschlag weggefallen ist. Dieser Wegfall wird durch eine Risikoprüfung festgestellt.