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Wohn-Riester
Für die Riester Rente müssen keine gesonderten Sozialabgaben gezahlt werden. Die Beiträge für die Kranken- und Pfle- geversicherung werden schon während des Berufslebens abgeführt und müssen daher in der Auszahlungsphase der Riester Rente nicht noch ein zweites Mal gezahlt werden. Im Gegensatz zu den nicht zu zahlenden Sozialabgaben ist die Riester Rente jedoch steuerpflichtig.
Es ist daher besonders wichtig, dass während der Einzahlungsphase die Riester Rente bei den Sonderausgaben mit angegeben wird, um die Steuerersparnis in Anspruch nehmen zu können. Sozialabgaben müssen also nicht geleistet werden. Während der Auszahlungsphase wird die Riester Rente zwar besteuert, aber dafür kann eine erhebliche Erspar- nis in der Einzahlungsphase erzielt werden.