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Die Rentenversicherungsträger sind unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ zusammengefasst. Sie dienen dazu, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen. Die gesetzliche Grundlage für die Rentenver- sicherungsträger bildet das 6. Sozialgesetzbuch. Zu unterscheiden von dem Rentenversicherungsträger sind die privat abgeschlossen Versicherungsverträge aufgrund privater Vorsorge.