Riester-Rente - Begriffe:  Rentenreform


Rentenreform


Bei der Rentenreform handelt es sich um einen legislativen Akt, durch den die bestehenden Rentenstrukturen neu über- dacht und gesetzlich vereinbart werden. Durch den fortlaufenden demographischen Wandel, dass es in der Zukunft im- mer mehr Rentenempfänger geben wird, die Zahl der Beitragszahler aber abnimmt, hat die letzte Rentenreform dazu ge- führt, die Bürger verstärkt selber für ihre private Altersvorsorge eintreten zu lassen.

Zwar gibt es weiterhin die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Rentenalter, nur wird diese ohne eine zusätzliche private Vorsorge nicht ausreichen. Die Rentenreform hat daher u.a. die Riester-Rente mit sich gebracht, die eine Eigenleistung der Bürger verlangt, diese aber durch Zulagen und steuerliche Ersparnisse von staatlicher Seite un- terstützt und fördert.