Riester-Rente - Begriffe:  Rentengarantiezeit


Rentengarantiezeit


Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann vertraglich eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Diese Rentengarantiezeit kann, je nach Versicherungsunternehmen, zwischen 5 und 20 Jahren betragen. Der Sinn der Renten- garantiezeit besteht darin, dass die Rente in jedem Fall bis zum Ende der vereinbarten Frist gezahlt wird. Sollte der Ver- sicherungsnehmer vorzeitig sterben, geht der Anspruch an die Erben über.

Bei der Rentengarantiezeit können die Hinterbliebenen wählen, ob sie eine einmalige Auszahlung wünschen oder eine laufende Rentenzahlung bevorzugen. Sollte der Versicherte keine Erben haben, kann er auf den Abschluss einer Renten- garantiezeit verzichten.