Riester-Rente - Begriffe:  Rentenformel


Rentenformel


Die Rentenformel für den Monatsbeitrag der Rente ermittelt sich gem. § 64 SGB VI: Persönliche Entgeltpunkte*Zugangs- faktor*Rentenfaktor*Aktueller Rentenwert. Die persönlichen Entgeltpunkte für die Rentenformel berechnen sich aus dem Verhältnis zwischen dem persönlichen Jahreseinkommen und dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Bei gleichen Werten erfolgt die Berechnung mit dem Wert 1,0, bei geringerem Verdienst liegt der Wert unter 1.0, bei hö- herem Verdienst über 1,0. Der Zugangsfaktor der Rentenformel bezieht die persönliche Arbeitsleistung mit ein. Wird die Rente vorzeitig in Anspruch genommen, verringert sich der Faktor um 0,003 pro Monat, bei späterem Eintritt erhöht sich der Faktor um 0,005 pro Monat max. jedoch jeweils für 36 Monate.

Der Rentenartfaktor ergibt sich aus § 67 SGB VI und ist abhängig von der Rentenart. Rente wegen Alters hat beispiels- weise den Faktor 1,0, wegen Vollwaisenrente ist der Faktor 0,2 etc. Der Rentenwert für die Rentenformel wird jährlich neu angesetzt und liegt aktuell (Juli 2009) bei 27,20 Euro in den alten Bundesländern und bei 24,13 Euro in den neuen Bundesländern.