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Die Pflegerenten-Zusatzversicherung kann ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Sie kann als Zusatzversicherung zur Lebensversicherung dienen. In Anspruch genommen werden kann die Pflegerenten-Zusatzversicherung ab dem Zeitpunkt, in welchem der Pflegefall eingetreten ist und von der Versicherung als Versiche- rungsfall eingestuft wird. Ist dies der Fall, bezahlt der Versicherte keine weiteren Beiträge an die Pflegerenten-Zusatz- versicherung, sondern bezieht eine lebenslange Rente, die in ihrer Höhe sowohl von dem Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig ist als auch von dem Ort der Pflege.