Riester-Rente - Häufig gestellte Fragen


Muss die Riester Rente auch während der Elternzeit eingezahlt werden?


Wer sich in der Elternzeit befindet, ist auch weiterhin rentenversicherungspflichtig. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Riester Rente. Auch in der Elternzeit besteht eine direkte Förderberechtigung, da diese Zeitspanne auch bei der gesetz- lichen Rente berücksichtigt wird. Da sich der Beitrag der Riester Rente auch während der Elternzeit nach dem Einkom- men des Vorjahres richtet, fällt der Mindestbeitrag für die entsprechende Zeitspanne auch geringer aus, da der Elternteil in der Erziehungszeit auch nichts verdient. Meistens muss dann während der Elternzeit nur ein minimaler Sockelbetrag in die Riester Rente eingezahlt werden.