Riester-Rente - Begriffe:  Mindesteigenbetrag


Mindesteigenbetrag


Wer die volle staatliche Zulage erhalten möchte, muss einen Mindesteigenbetrag in den Vertrag seiner Riester Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbetrag wird jedes Jahr aktualisiert, indem er aus dem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres berechnet wird. Grund- und Kinderzulage der Riester Rente werden vorher abgezogen.

Der Mindesteigenbetrag liegt seit dem Jahr 2008 bei 4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjah- res abzüglich der Zulagen. Jedoch darf die Förderobergrenze der Riester Rente von derzeitigen 2.100 Euro nicht über- schritten werden.

Neben dem Mindesteigenbetrag der Riester Rente existiert zudem ein so genannter Sockelbetrag. Dieser Sockelbetrag ist für alle kinderreichen Familien sowie Familien mit eher geringem Einkommen gedacht. Auf diese Weise können auch diese Riester Rente Sparer die volle Zulage erhalten.