Riester-Rente - Begriffe:  Kapitaldeckungsverfahren


Kapitaldeckungsverfahren


Die Riester Rente wird, wie auch andere Formen der privaten Altersvorsorge, in erster Linie durch das Kapitaldeckungs- verfahren finanziert. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird ein Kapitalstock mit Hilfe der laufenden Beitragszahlungen ge- bildet bzw. angespart. Später werden dann aus diesen Zahlungen die Pensionsleistungen der Riester Rente finanziert.

Gegenüber dem Kapitaldeckungsverfahren steht das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente. So werden bei der ge- setzlichen Rente im Gegensatz zur Riester Rente eingehende Beiträge der Berufstätigen direkt an die heutige Rentner- generation ausgezahlt. Aber nicht nur die Riester Rente wird mittels Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Auch andere Sozialleistungen funktionieren nach diesem Prinzip.