Riester-Rente - Begriffe:  Kapitalauszahlung


Kapitalauszahlung


Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die grundsätzlich keine volle Kapital- auszahlung vorsieht. Durch die Riester-Rente sollen Engpässe ausgeglichen werden, die bei der gesetzlichen Renten- versicherung im Verlauf der weiteren Jahre zu erwarten sind. Durch die kleiner werdenden Bevölkerungszahlen kann den heute in die Rentenversicherung Einzahlenden nicht mehr garantiert werden, dass die späteren Rentenbezüge den Le- bensbedarf ausreichend abdecken werden.

Ein Kapitalwahlrecht ist bei der Riester-Rente nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen. Vielmehr soll dem Versicherten über die Riester-Rente eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden, um die Versorgung im Alter nicht zu ge- fährden. Eine Kapitalauszahlung ist jedoch einmalig in Höhe von 30% möglich, ohne dadurch die Zulagen bzw. Steuer- lichen Vergünstigungen zu verlieren.

Sollte der Sparer jedoch auf eine Kapitalauszahlung in voller Höhe bestehen, ist auch diese möglich, wenn der Antrag frühestens ein Jahr spätestens jedoch ein halbes Jahr vor Rentenbeginn gestellt wird. Da eine solche Form der Kapi- talauszahlung aber prinzipiell nicht vorgesehen ist und gleichermaßen der Idee der Riester-Rente entgegensteht, gehen dem Sparer in einen solchen Fall sämtliche Zulagen und steuerlichen Vorteile verloren und er bekommt nur den eigenen Sparanteil ausgezahlt.