Riester-Rente - Begriffe:  Frührente


Frührente


Unter der Frührente werden alle vorzeitigen Rentenzahlungen verstanden, die von der gesetzlichen Rentenversicherung an den Versicherten ausgezahlt werden. Zu unterscheiden sind die verschiedenen Arten der Frührente. So kann eine Frührente in Anspruch genommen werden, wenn nicht bis zu dem Ende der eigentlich vorgesehen Zeit gearbeitet wird, eine Erwerbsminderung besteht, eine vorgezogene Rentenzahlung nach einem Arbeitslosengeldbezug entsteht etc.

Wird eine Frührente freiwillig oder aufgrund eingetretener Umstände in Anspruch genommen, so kommt es zu einer Minderung der Rente. Diese Minderung beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat. Die Frührente unterliegt demnach einer Minderung des eigentlich zu erreichenden Rentenwertes. So soll der Betrag ausgeglichen werden, der sonst während der Einzahlungsphase noch in die Rentenkassen eingegangen wäre.