Riester-Rente - Begriffe:  Förderobergrenze


Förderobergrenze


Als Berechnungsgrundlage für die Förederung bei der Riester-Rente dient grundsätzlich das Bruttoeinkommen des Vor- jahres. Die volle Förderung erhält der Sparer, der vier Prozent vom Vorjahres-Bruttoeinkommen abzgl. der Zulagen ein- zahlt. Wird weniger eingezahlt, fällt die Förderung anteilig geringer aus. Bei den Zuschüssen ist, unabhängig vom Brutto- verdienst, eine Förderobergrenze festgelegt. Diese Förderobergrenze beläuft sich auf 2.100 Euro im Jahr. Gleicherma- ßen gibt es auch eine Untergrenze, die für Geringverdiener bei 60 Euro im Jahr liegt.