Riester-Rente - Begriffe:  Einmalbonus


Einmalbonus


Der Einmalbonus der Riester Rente wird jungen Leuten gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zuzüglich zur Grundzulage in Höhe von 154 Euro werden im Rahmen eines Einmalbonus noch weitere 200 Euro ausge- zahlt. Diesen Einmalbonus gibt es auch rückwirkend. Ist der Riester Vertrag beispielsweise bereits mit 20 Jahren verein- bart worden, kann der Antragsteller dennoch den Einmalbonus beziehen, wenn er das 25. Lebensjahr noch nicht über- schritten hat.

Eine zweite Voraussetzung für den Bezug des Einmalbonus ist, dass der Versicherungsnehmer unmittelbar zulagebe- rechtigt sein muss. Unmittelbar zulageberechtigt ist der Versicherungsnehmer, wenn er der Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegt und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.