Riester-Rente - Begriffe:  Eidesstattliche Versicherung


Eidesstattliche Versicherung


Die Eidesstattliche Versicherung ist ein juristischer Begriff und erweist sich als Maßnahme des Beweises von Behaup- tungen, die im Gerichtssaal oder bei Verwaltungsverfahren anzuordnen ist. Die Eidesstattliche Versicherung ist somit ein Instrument zur Unterstützung der Glaubhaftigkeit. Auch bei Anbietern der Riester Rente wird diese juristische Maßnahme benutzt.

Die Eidesstattliche Versicherung wird entweder mündlich oder schriftlich abgegeben. So bekräftigt der Versicherte im Zuge des Vertragsabschlusses der Riester Rente, dass die abgegebene Erklärung der Wahrheit entspricht. Bei einer unwahrheitsgemäßen Eidesstattlichen Versicherung werden strafrechtliche Schritte eingeleitet. Auf diese Weise sichern sich Versicherungsgesellschaften, die beispielsweise eine Riester Rente anbieten, ab.