Riester-Rente - Begriffe:  Bundeszuschuss


Bundeszuschuss


Der Bundeszuschuss dient der Ergänzung der Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Auf diese Wei- se können versicherungsfremde Leistungen wie beitragsfremde Zeiten oder arbeitsmarktbedingte Zusatzleistungen fi- nanziert werden. Des Weiteren soll der Bundeszuschuss Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen entgegenwirken.

Der Bundeszuschuss wird aus Steuergeldern finanziert und verändert sich von Jahr zu Jahr, da er sich nach dem Brutto- lohn und dem Beitragssatz richtet. Auch die Riester Rente erhält vom Staat einen Bundeszuschuss. Dieser zeigt sich in Steuervorteilen und staatlichen Zulagen. Wer einen bestimmten Mindestbetrag im Jahr in die Riester Rente einzahlt, er- hält den vollen Bundeszuschuss. Allerdings gilt dies nur bis zu der Höchstgrenze von 2100 Euro.

Des Weiteren gibt es bei der Riester Rente eine Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wer nicht auf einen Bun- deszuschuss im Bereich der privaten Altersvorsorge verzichten möchte, sollte die Möglichkeit einer Riester Rente in Be- tracht ziehen.