Riester-Rente - Begriffe:  Bundesversicherungsamt


Bundesversicherungsamt


Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger wie die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Dazu zählen Versicherungsträger, die sich über mehr als drei Bundesländer ausdehnen. Das Bundesversicherungsamt ist eine Bundesoberbehörde, welche ihren Sitz in Bonn hat. Als Präsident der Behörde lässt sich seit dem 05.05.2008 Josef Hecken ausmachen.

Dem Bundesversicherungsamt kommen mehrere Aufgaben zu. Dazu zählen u.a. diverse Aufsichtsaufgaben wie die Prüf- ung der Haushalte,  Krankenversicherungen, der geschäftsmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung sowie die Geneh- migung von Satzungen. Weitere Aufgabengebiete sind beispielsweise die Zulassung von Disease-Management-Pro- grammen, die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung und viele weitere verwaltungstechnische Angelegenheiten.

Versicherungsgesellschaften, die private Rentenversicherungen wie beispielsweise die Riester Rente anbieten, unter- liegen nicht der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes. Das Bundesversicherungsamt ist nur für die gesetz- lichen Träger zuständig. Anbieter von Riester Rente und Co. werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin) kontrolliert bzw. beaufsichtigt. Die Grundlage bildet hier das Versicherungsaufsichtsgesetz. Jede Versiche- rungsgesellschaft, die eine Riester Rente etc. anbietet, braucht dafür eine Zustimmung der BaFin. Auch die Einhaltung aller Gesetze durch das Versicherungsunternehmen wird durch die Bundesanstalt überwacht. Des Weiteren werden alle Verträge der Riester Rente oder ähnlichem in puncto Solvabilität und Deckung des Sicherungsvermögens kontrolliert.