Riester-Rente - Begriffe:  Bundessozialgericht


Bundessozialgericht


Das Bundessozialgericht ist eines der obersten fünf Gerichtsinstanzen in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu zäh- len auch noch das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof und das Bundesarbeitsge- richt. Das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel ist die höchste Instanz im Sozialgerichtsverfahren und besitzt zudem einen Behördenstatus. Das Gericht ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untergeordnet.

Das Bundessozialgericht ist beispielsweise für Streitangelegenheiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherung sowie der sozialen Sicherheit zwischen Bund und Ländern zuständig. Hierzu zählen Berufungen gegen bestimmte Urtei- le der Sozialgerichte und der Landessozialgerichte.  Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Riester Rente kön- nen bis vor das Bundessozialgericht gehen. So entschied diese Instanz auch über die Sicherheit der Riester Rente bei Arbeitslosigkeit von bislang Selbstständigen.