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Wohn-Riester
Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert im Bereich der Sozialversicherung. Mittels dieser Größe werden Werte be- züglich der Rentenversicherung ermittelt. Mit Hilfe dieser Bezugsgröße werden beispielsweise die Beitragsleistungen der Rente sowie die Verdienstgrenze der Familienkrankenversicherung kalkuliert.
Um die Bezugsgrenze der Rentenversicherung ermitteln zu können, wird das Durchschnittsentgelt des jeweils vorletzten Jahres verwendet. So gilt für 2009 das durchschnittliche Entgelt aus dem Jahr 2007. Die Bezugsgröße der Rente beläuft sich zurzeit auf 30.240 Euro jährlich bzw. 2.520 Euro monatlich. Da die neuen Bundesländer niedrigere Einkommens- werte aufweisen, ist auch die Bezugsgröße eine andere. Hier ergeben sich für das Jahr 2009 Größen von 25.620 Euro im Jahr bzw. 2.135 Euro im Monat.
Für die Riester Rente ist die allgemeingültige Bezugsgröße irrelevant. Hier gelten andere Richtwerte. Bei der Riester Rente muss der Mindesteigenbeitrag einen bestimmten Prozentsatz der Beitragsberechnungsgrundlage ausmachen damit der Riester Sparer die volle Zulage bekommt. Dieser Satz beträgt seit dem Jahr 2008 4%. Allerdings darf der Bei- trag der Riester Rente auch eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigen. Diese Grenze liegt seit 2008 bei 2.100 Euro. Wird von der Bezugsgröße gesprochen, ist daher in der Regel eine Größe aus dem Bereich der Sozialversicherung gemeint. Die Riester Rente benutzt andere Werte.