Riester-Rente - Begriffe:  Bevollmächtigung


Bevollmächtigung


Nicht alle Menschen, die eine Riester Rente beziehen oder in die Rentenversicherung einzahlen, können ihre Angele- genheiten eigenmächtig regeln. Hier kann die Ausstellung einer Bevollmächtigung weiterhelfen. Wer beispielsweise in puncto Riester Rente eigenständig keinen Schriftwechsel führen kann, sollte sich Hilfe von einer anderen Person holen.

Damit jemand anderes die Rentenangelegenheiten regeln kann, muss eine entsprechende Bevollmächtigung ausge- stellt werden. Die Bevollmächtigung muss in Schriftform angefertigt werden. Ansonsten gibt es keine konkreten Vorga- ben. Eine Bevollmächtigung in Sachen Riester Rente und Co. können Privatpersonen, Verbände, Gewerkschaften sowie Rechtsanwälte übernehmen.