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Der Begriff Beschäftigungszeiten im Zusammenhang mit der Rentenversicherung bezieht sich sowohl auf Aussiedler als auch auf Spätaussiedler, die in ihrer Berufslaufbahn keine Beiträge an die Rentenversicherung in ihrer Heimat gezahlt haben. Dies hat auch dann eine Relevanz, wenn es beispielsweise im jeweiligen Heimatland keine Möglichkeit einer gesetzlichen Rentenversicherung gab. Beschäftigungszeiten beziehen sich hierbei auf die Zeit nach der Vollendung des 17. Lebensjahres.
Im Bezug auf die Rentenversicherung unterscheidet man zwischen Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten. Zu den Beschäftigungszeiten gehören zum Beispiel auch Zeiten als Angehöriger der Polizei, als Berufs- oder Zeitsoldat, Zeiten in der Bürgermiliz sowie des Zolls und des Vollzugsdienstes. Diese Zeiten werden auch dann den Beschäftigungszeiten zugerechnet, wenn Beiträge an ein Sozialversicherungssystem gezahlt wurden. Für diese Abschnitte können keine Leis- tungen der Rentenversicherung bezogen werden.