Riester-Rente - Begriffe:  Beitragsphase


Beitragsphase


In der Beitragsphase der Riester-Rente spart der Versicherte die Beträge an, die ihn zuzüglich der Zulagen und Steuer- ersparnisse mit Rentenbeginn wieder ausgezahlt werden sollen. Der Höchstbetrag, der jährlich steuerlich als Sonder- ausgabe während der Beitragsphase abzugsfähig ist, beläuft sich auf 2.100 Euro. Damit der Sparer die vollen Zulagen und Ersparnisse in  der Beitragsphase in Anspruch nehmen kann, muss ein Mindestbeitrag eingezahlt werden. Dieser liegt bei 4% des Bruttojahreseinkommens des Vorjahres. Sparer mit einem niedrigen Einkommen werden jedoch auch nicht von der Förderung durch die Riester-Rente ausgenommen. Schon ab einer Summe von nur 60 Euro im Jahr, kann während der Beitragsphase von den Vergünstigungen der Riester-Rente profitiert werden.

Verändert sich das Einkommen, kann die Einzahlung in der Beitragsphase auch individuell angepasst werden. Die zu leistenden Beiträge lassen sich entsprechend flexibel gestalten. Durch die Riester-Rente wird jedem das Angebot ge- schaffen, selber Vorkehrungen für seine persönliche Altersvorsorge zu treffen und gleichzeitig bei diesem Vorhaben noch staatlich unterstützt zu werden. Durch die individuelle Gestaltungsmöglichkeit der Beiträge innerhalb der Beitragsphase, kann der Sparer auch noch innerhalb des Sparmodells seine Zahlungen anpassen, entsprechend des jeweiligen Ein- kommens und des zu erreichenden Sparziels.