Riester-Rente - Begriffe:  Altersgrenze


Altersgrenze


Für die gesetzliche Rente gibt es eine bestimmte Altersgrenze, die den frühestmöglichen Zeitpunkt des Renteneintritts angibt. Im Gegensatz dazu existiert bei der privaten Altersvorsorge, wie beispielsweise bei der Riester Rente, diese Art der Altersgrenze nicht. Bereits während der Ansparphase der Riester Rente können Sparer einen bestimmten Betrag für die Immobilienfinanzierung (Wohn-Riester) aus dem Vertrag entnehmen. Damit wird der Begriff Altersgrenze, wie er im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente benutzt wird, hinfällig.

Die Bezeichnung Altersgrenze wird im Zusammenhang mit der Riester Rente jedoch oftmals im Hinblick auf die Alters- begrenzung bei Vertragsabschluss genutzt. Das Bestehen einer Höchst- Altersgrenze hängt jedoch von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Es gibt beispielsweise Anbieter, die Kunden ab Mitte 50 einen Riester Rente Vertrag ver- wehren. Allerdings trifft diese Regelung der Altersgrenze nicht auf alle Versicherungsgesellschaften zu, denn gerade äl- tere Menschen können mit der Riester Rente eine attraktive Form der Altersvorsorge genießen. Für sie eignet sich zum Beispiel optimal der Riester Banksparplan, da er mit niedrigen Kosten verbunden ist.