Riester-Rente - Ratgeber


Abschlusskosten einer Riester Rente


Bei der Riester Rente werden die anfallenden Abschlusskosten über die ersten Jahre verteilt und von den eingezahlten Beiträgen abgezogen. In der Regel sehen Verträge eine Zahlung über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren vor. Die Ab- schlusskosten variieren bei der Riester Rente zwischen den einzelnen Anbietern und werden prozentual von den Beiträ- gen abgerechnet. Da die gezahlten Abschlusskosten bei einem Vertragswechsel nicht zurückgezahlt werden, lohnt sich ein Wechsel innerhalb der Vertragslaufzeit normalerweise nicht.

Gleichermaßen hat der Anbieter auch keinen Anspruch auf weitere Beratungs- und Abschlusskosten, wenn der Sparer nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden ist und sich entscheidet, den Vertag zu wechseln. Der Gesetzgeber hat vorge- schrieben, dass ein solcher Wechsel nicht mit größeren Kosten verbunden sein darf, so dass zumindest davon ausge- gangen werden kann, dass die Anbieter der Riester Rente bei den Produkten keine voreiligen Versprechungen machen. Die Abschlusskosten bei der Riester Rente sollten in der jährlichen Jahresmitteilung ausgewiesen und somit jederzeit für den Sparer nachzuvollziehen sein.