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Wohn-Riester
Bei der Riester-Rente gibt es einen Einmalbonus in Höhe von 200 Euro, der jungen Menschen gewährt wird, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diesen Einmalbonus gibt es zusätzlich zu der jährlichen Grundzulage in Hö- he von 154 Euro. Für Berufsanfänger besteht auch die Möglichkeit diesen Einmalbonus rückwirkend in Anspruch zu neh- men. Wenn demnach schon mit 20 Jahren ein Riester Vertrag geschlossen worden ist, kann, wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, der Einmalbonus noch gesichert werden.
Neben dem Lebensalter ist eine zweite Voraussetzung noch für den 200€ Einmalbonus noch, dass der Berufsanfänger unmittelbar zulageberechtigt ist. Zulageberechtigt ist, wer der Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegt und in der gesetzlichen Rentenversiche- rung pflichtversichert ist.