Rentenversicherung - Begriffe:  Wohn-Riester


Wohn-Riester


Der Begriff Wohn-Riester wird umgangssprachlich für das Eigenheimrentengesetz genutzt. Wohn-Riester ersetzt das alte Modell der Eigenheimzulage.

Das neue Modell sieht vor, dass Inhaber eines Riester-Vertrages die Möglichkeit haben das angesparte Kapital für den Bau oder den Kauf einer eigenen Immobilie investieren können. Dies ist sowohl für das gesamte als auch für Teile des Kapitals möglich. Die staatlichen Zulagen, die durch einen Riester-Vertrag erzielt werden, sollen dem Sparenden dabei helfen, den Immobilienkredit zu tilgen.

Der Riester-Sparer muss vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in Wohn-Riester ansparen, um die staatlichen Zulagen zu bekommen. Ist dies der Fall, kann der Sparer jährlich von einer Grundzulage von 154 Euro profitieren. Zusätzlich bekommt er für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro pro Jahr. Für alle Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt’s noch mal 300 Euro pro Jahr oben drauf.

Die durch Wohn-Riester finanzierte Immobilie muss der Hauptwohnsitz des Sparers sein und muss sich in Deutschland befinden. Die Immobilie darf verkauft werden. Jedoch muss das Kapital aus dem Riester-Sparen dann wieder in einen neuen Riester-Vertrag oder eine neue Immobilie investiert werden.