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WaisenrenteHäufige Fragen
Rentenversicherung - Häufig gestellte Fragen
Einen Anspruch auf Waisenrente haben alle Kinder bei denen ein Elternteil (Halbwaisenrente), bzw. beide Elternteile (Vollwaisenrente) verstorben ist/sind. Dabei soll die Waisenrente den nicht mehr zu leistenden Unterhaltsbeitrag des ehemaligen Versicherten ersetzen, sofern eine Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde.
Eine Waisenrente wird ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüberhinaus wird eine Waisenrente maximal bis zur Vollendung des 27.ten Lebensjahres gewährt. Allerdings nur wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr absolviert oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sich nicht selbst finanziell unterhalten kann.
Falls die Waise vor Vollendung des 27. Lebensjahres Wehr- oder Zivildienst geleistet hat und danach eine weitere Schul- oder Berufsausbildung stattfindet wird die Waisenrente für diesen Zeitraum weiterhin gezahlt. Spätestens danach erlischt der Anspruch auf Waisenrente.