informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
Anpassung der RentenB
BeamtenversorgungE
EinkommensanrechnungF
FeststellungsbescheidG
GrenzbetragH
HinterbliebenenrenteK
KnappschaftsausgleichsleistungP
PensionsfondR
Rürup RenteS
SelbstständigeW
WaisenrenteHäufige Fragen
Ab dem Jahr 2012 wird das Renteneintrittsalter von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Dies ist aber ein Prozess, der erst im Jahr 2029 vollständig vollzogen sein wird.
Ab 2012 wird der Renteneintritt, über einen Zeitraum von 10 Jahren, jedes Jahr um einen Monat mehr hinausgezögert. Im ersten Jahr müssen Arbeitnehmer also bis zum 65. Lebensjahr, plus einen Monat, arbeiten um ihre volle Rente zu erhalten. In 2018 sind es schon 65 Jahre und 7 Monate. Ab 2023 sind es dann jedes Jahr weitere zwei Monate, um die die Arbeitszeit verlängert wird. So wird das Renteneintrittsalter von 67 Jahren im Jahre 2029 erreicht sein, und erstmals den Jahrgang der im Jahre 1964 Geborenen voll betreffen.
Personen, die mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben und ein Alter von 63 Jahren erreicht haben, haben auch in Zukunft einen Anspruch auf ihre Rente. Allerdings mit extremen Kürzungen.
Wie viel Rente Sie erhalten, hängt davon ab wie lange Sie rentenversichert waren und wie hoch Ihr Einkommen und die daraus resultierenden Einzahlungen waren. Haben Sie zum Beispiel 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge geleistet, würde Ihre Rente um die 68% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens betragen. Um die genaue Höhe Ihrer Rente zu erfragen, sollten Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.