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WaisenrenteHäufige Fragen
Viele Rentner verdienen sich zusätzlich zu ihren monatlichen Rentenzahlungen noch etwas dazu. Oft hat das finanzielle Gründe, weil die Rente zu niedrig ist. Manchmal sind es aber auch persönliche und soziale Gründe, die eine Beschäftigung neben dem Rentenbezug motivieren. Was beim Hinzuverdienst beachtet werden muss, kommt ganz darauf an, welche Art von Rente bezogen wird.
Wird die herkömmliche Altersrente ab 65. Jahre bezogen, kann unbegrenzt hinzuverdient werden ohne, dass das Auswirkungen auf die Rente hat. In diesem Fall muss ein Hinzuverdienst nicht bei der Rentenversicherung gemeldet werden. Lediglich die Krankenversicherung muss informiert werden, da die Beitragshöhe unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes neu berechnet werden muss. Wie alle anderen Personen auch, müssen Rentner ihre Einnahmen außerdem beim Finanzamt angegeben und versteuern lassen.
Wird eine vorzeitige Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, gibt es im Gegensatz zu den Bedingungen der normalen Altersrente, ein paar Einschränkungen. So gibt es beispielsweise bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Wird eine Vollrente bezogen, darf der Hinzuverdienst 400 Euro nicht übersteigen. Für Teilrenten gelten andere Hinzuverdienstgrenzen.
Da die Berechnungen hierfür sehr komplex sind und sich unter anderem an dem Einkommen der letzten drei Jahre vor Bezug der Rente orientieren, ist es unumgänglich sich vor Beginn der Beschäftigung individuell beim Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.