Rentenversicherung im Vergleich


Was muss ich bei der Rente beachten, wenn ich ins Ausland gehe?

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rente haben, also regelmäßig freiwillig oder über den Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, bekommen Sie Ihre Rente – egal wo auf der Welt Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie beschließen bei erreichtem Rentenalter auszuwandern, müssen Sie sich also keine Sorgen um Ihre finanzielle Versorgung machen. Beiträge, die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden, bleiben in jedem Fall bestehen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie schon vor dem Rentenalter ins Ausland gehen. Es gibt nur ein paar Dinge, die beachtet werden müssen:

Es kommt in der Regel das Steuerrecht des jeweiligen Aufenthaltslandes zum Tragen, welches sich stark vom deutschen Steuerrecht unterscheiden kann. Die Rente wird also von Deutschland aus in voller Höhe ausgezahlt und dann im Aufenthaltsland versteuert. Am Ende kann ein höherer, aber auch ein niedrigerer Betrag für Sie dabei heraus kommen. Bei Wohnsitzverlegung in ein Land, das außerhalb der europäischen Mitgliedstaaten liegt, kann es zudem zu Rentenkürzungen kommen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherungsträger.

In manchen Staaten wird der Nachweis eines Mindesteinkommens für die Einwanderung gebraucht. Da Rentner regelmäßige monatliche Zahlungen erhalten, sind sie in der Regel willkommen und müssen sich keine Sorgen um eine Aufenthaltsberechtigung machen. Trotzdem sollte man sich früh genug darüber informieren, wie hoch das Mindesteinkommen im jeweiligen Land ist. So können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden und eventuell rechtzeitig eine Zusatzrentenversicherung abschließen.

In jedem Fall sollte man den deutschen Rentenversicherungsträger zwei bis drei Monate vor einem Umzug ins Ausland informieren, damit alle Modalitäten in die Wege geleitet werden können. Die Rente kann auf ein deutsches oder ausländisches Konto überwiesen werden, in manchen Fällen werden auch Schecks ausgestellt. Die anfallenden Mehrkosten für eine Auslandsüberweisung oder Scheckausstellung muss der Rentner aber selber tragen.

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet der Rentenversicherung immer Ihren aktuellen Aufenthalt mitzuteilen. Das gilt nicht für Reisen, aber für Umzüge ins Ausland.  Ansonsten kann es passieren, dass Zahlungen für eine Zeit verringert oder ganz gestrichen werden.