Rentenversicherung im Vergleich


Was beinhaltet das Eigenheimrentengesetz?


Das Eigenheimrentengesetz wird auch „Wohn-Riester“ genannt und gehört zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Das Eigenheimrentengesetz wurde 2008 neu beschlossen und kommt besonders kinderreichen Familien zugute.

Das Gesetz sieht vor, dass Personen mit einem Riester-Rente Vertrag, bestimmte Beträge entnehmen um diese für Immobilienfinanzierung zu verwenden. Das Ziel ist die Altersvorsorge, die sich für viele Deutsche in Form einer Immobilie am ehesten Lohnt. Bis zu 75% oder sogar 100% dürfen aus dem Riester-Rente Vertrag entnommen werden. Neben der Finanzierung eines Baus oder Kaufes einer Immobilie, darf der entnommene Betrag auch zur Tilgung von Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden.

Die Riester Grundzulage vom Staat beträgt für jeden Riester Sparer 154 Euro jährlich. Pro Kind gibt es außerdem noch 185 Euro dazu -  für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro. Hinzu kommen noch Steuervorteile, allerdings nur für Besserverdienende. Das gesamte geförderte Kapital kann aufgrund des Eigenheimrentengesetzes direkt in die private Immobilienfinanzierung fließen.

Eine Bedingung des Eigenheimrentengesetzes ist, dass der geförderte Wohnraum selbst genutzt werden muss. Wird der Wohnraum weiterverkauft, muss das steuerlich geförderte Kapital, das in der Immobilie gebunden war, in einen neuen Riester Vertrag oder eine neue Immobilie gezahlt werden. Nur so bleibt auch das Förderrecht bestehen.