Rentenversicherung - Häufig gestellte Fragen


Warum wird das Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?


Die Witwen-/Witwerrente beziehungsweise Waisenrente haben eine Unterhaltsersatzfunktion. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Verfügen die Hinterbliebenen über eigenes Einkommen fällt diese Unterhaltsfunktion weg, weil keine Unterstützung notwendig ist. Je höher das eigene Einkommen ist, desto weniger Unterstützung ist notwendig.

Dies wird bereits schon zu des Partners Lebzeiten sichtbar. Bei einem eigenen Einkommen hat der Partner dann auch schon geringere Unterhaltsansprüche als der Partner ohne eigenes Einkommen. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Hinterbliebenenrente sinkt, je mehr Erwerbs-, Erwerbsersatzeinkommen und Vermögen den Hinterbliebenen zur Verfügung steht. Das kann bis zur sogenannten Null-Rente führen.

Ist der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben, oder die Ehe vor dem 1. Januar 2002 bestand und zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Partner als 40 Jahre alt war, wird bei der Einkommensanrechnung nur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen angerechnet. Das Credo lautet, dass die Hinterbliebenen durch die Rente finanziell nicht besser gestellt werden sollen als vorher.