Rentenversicherung - Begriffe:  Selbstständige


Selbstständige


Angestellte sind verpflichtet Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9 Prozent. Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer entrichtet. Selbstständige sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen und Beitrage einzuzahlen.

Für Selbstständige gibt es Mindestbeträge, die eingezahlt werden müssen. Diese lagen 2008 bei 76,90 Euro pro Monat oder 955,20 Euro im Jahr. Die Beträge können bis zum 31. März des Folgejahres an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden. Auf die Einhaltung der Fristen sollte geachtet werden, da es ansonsten zu Leistungskürzungen kommen kann. Selbstständige können maximal 1.054,70 Euro pro Monat in die Rentenkassen einzahlen.

Um als Selbstständiger Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen zu können, muss ein Antrag auf freiwillige Beitragszahlung gestellt werden. Vor einer Zahlung sollte geprüft werden, ob es sich überhaupt lohnt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder ob es sinnvoller ist, eine private Absicherung zu wählen.