informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
Anpassung der RentenB
BeamtenversorgungE
EinkommensanrechnungF
FeststellungsbescheidG
GrenzbetragH
HinterbliebenenrenteK
KnappschaftsausgleichsleistungP
PensionsfondR
Rürup RenteS
SelbstständigeW
WaisenrenteHäufige Fragen
Zum 01.10.2005 hat es eine Umstrukturierung der Rentenversicherungsträger gegeben. Wurden zuvor noch Unterscheidungen zwischen, zum Beispiel, Angestellten und Arbeitern gemacht, so dass unterschiedliche Rentenversicherungsträger zuständig waren, sind die Rentenversicherungsträger nun unter dem Dach der „Deutschen Rentenversicherung“ zusammengefasst worden.
Die Rentenversicherungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung werden inzwischen wie folgt benannt: die deutsche Rentenversicherung Bund, die deutsche Rentenversicherung Knappschaft, Bahn und See sowie die Deutsche Rentenversicherung der Regionen. Von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern zu unterscheiden sind die privaten Rentenversicherer. Diese leisten aufgrund ihrer privaten Versicherungsverträge.