Rentenversicherung - Begriffe:  Rentensteuer


Rentensteuer


Der Begriff Rentensteuer bezeichnet die Besteuerung der Renten. Vor dem Jahre 2004 mussten Renten nicht versteuert werden. Mittlerweile müssen bis zu 50 % der Rente nach dem jeweiligen individuellen Steuersatz versteuert werden. Der Staat will somit erreichen, dass die jetzigen Rentenversicherungszahler finanziell entlastet werden um so mehr in ihre eigene Rentenkasse einzahlen zu können.

Dabei wird der zu besteuernde Anteil nach dem Jahr des Renteneintritts berechnet. Seit 2005 ist der Anteil der zu versteuernden Rente auf 50 % angestiegen und wird in Schritten von einem Prozent ab dem Jahr 2021 bis auf 100 % im Jahr 2040 ansteigen. Somit muss eine Person beispielsweise im Jahre 2050 die gesamte Rente versteuern.

Dies bedeutet aber nicht, dass eine Person die bei Renteneintritt im Jahre 2009 54%der Rente versteuert in den vorausgehenden Jahren prozentuell mehr versteuern muss. Die prozentuale Festlegung dient der einmaligen Einstufung der zu versteuernden Rente.