Rentenversicherung - Begriffe:  Rentenantrag


Rentenantrag


Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine Person nur auf Antrag, also muss ein Rentenantrag geschrieben werden. Mit dem Rentenantrag wird das Rentenverfahren bei Ihrem Rentenversicherungsträger begonnen.

Online ist ein Vordruck für einen Rentenantrag zu erhalten, der Rentenantrag kann aber auch selbst verfasst werden. Alle nötigen Unterlagen wie Urkunden, Ausrechnungsbescheinigungen, Unterlagen über Ausbildungszeiten, Krankheitszeiten und Arbeitslosigkeit, Personalausweis, Krankenkassenkarte etc. müssen dem Rentenantrag zugefügt werden, damit dieser schnell bearbeitet und bewilligt werden kann. 

Die Versichertenberater in Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen gerne helfend beim Ausfüllen Ihres Rentenantrags beiseite. Aber auch Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und Ihre gesetzliche Krankenkasse kann Ihnen bei Ihrem Rentenantrag Hilfestellung leisten.