Rentenversicherung - Begriffe:  Rente mit 67


Rente mit 67


Das Renteneintrittsalter wird schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. 2012 beginnend und 2029 endend werden alle Personen in der Regel ab 2029 eine Rente mit 67 erhalten. Das bedeutet, dass die Personengruppe die jetzt bald in Rente geht, von dieser Regelung noch nicht betroffen ist und die jüngere Generation ausreichend Zeit hat sich mit der Rente mit 67 vertraut zu machen und eventuell zusätzlich vorzusorgen.

Um die Rente mit 67 zu stärken, wurde die „Initiative 50 plus“ ins Leben gerufen, mit der die Beschäftigungssituation für ältere Arbeitnehmer verbessert werden soll. Die Rente mit 67 wurde hauptsächlich eingeführt, um die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung stabil zu halten und das Rentenniveau nicht allzu stark abfallen zu lassen.

Ausnahmen bestehen bei der Rente mit 67, so wenn zum Beispiel eine Person mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann sie auch wie bisher mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne Abzüge fürchten zu müssen.